Kosten
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Privatversicherte
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BeihilfeIn der Regel werden die Kosten für eine Verhaltenstherapie von den privaten Krankenkassen und den Beihilfestellen übernommen. Die Abrechnung erfolgt gemäß der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Im Einzelfall hängt die Erstattung jedoch von Ihrem individuellen Versicherungsvertrag ab. Bitte prüfen und klären Sie deshalb vorab die jeweiligen Modalitäten mit Ihrer Versicherung.
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Gesetzlich Versicherte
Eine Kostenübernahme für die Psychotherapie ist bei den gesetzlich versicherten Patientinnen und Patienten in der Regel problemlos möglich, sofern Sie in den zurückliegenden 24 Monaten keine Psychotherapie in Anspruch genommen haben. Nach gemeinsam erfolgter Antragstellung werden die Leistungen für Psychotherapie von den Krankenkassen vollständig übernommen.
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Selbstzahlende
Als Selbstzahlende übernehmen Sie die Kosten für Psychotherapie. Auch in diesem Fall bietet die Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP) die Basis für das Honorar. Für Sie entfällt jedoch die Bürokratie mit den Versicherungen und es werden keine Daten an Ihre Krankenkasse übermittelt.
Paartherapie, Beratung und Coaching können ausschließlich als Selbstzahlende in Anspruch genommen werden - sie gehören nicht zum Leistungskatalog der Krankenversicherungen.